Benutzungsordnung

Was tun, wenn hunderte Bücher jahrelang nicht zurückgebracht werden und sich nicht einmal der Herzog an die Leihfrist hält? Für Ordnung sorgen! Gerade erst zur Oberaufsicht ernannt, führte Goethe 1798 eine neue Benutzungsordnung ein und setzte sie konsequent durch.

Die Maßnahme erwies sich als erfolgreich. Die Vorschriften wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Unverändert seit Goethe ist die Regelung, dass Jugendliche mit Genehmigung ihrer Eltern Bücher entleihen dürfen.

Kategorie: AUSSTELLUNG, ZAHLEN UND FAKTEN